Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Furnimo Designbüro Berlin

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter & Klarstellung des Leistungsumfangs (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Furnimo (nachfolgend „Anbieter“ oder „Furnimo“) und ihren Kunden in Berlin und Brandenburg. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. (2) Klarstellung des Leistungsumfangs: Furnimo agiert als spezialisiertes Design- und Planungsbüro. Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Möbelkomponenten sowie deren fachgerechter Einbau als genormte Baufertigteile im Sinne eines Werklieferungsvertrages (§ 650 BGB). Die Fertigung der individuellen Komponenten erfolgt durch industrielle, externe Zulieferer. Furnimo tritt ausdrücklich nicht als handwerklicher Produzent (Schreinerei/Tischlerei) auf.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss & Laser-Aufmaß (1) Die Darstellung der Raumlösungen (z.B. Einbauschränke nach Maß) im Online-Bereich stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. (2) Der endgültige Investitionsrahmen wird erst nach dem präzisen Laser-Aufmaß vor Ort in Berlin und der finalen Materialauswahl festgelegt. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Furnimo zustande. (3) Haftung für das Aufmaß: Erfolgt durch Furnimo das Laser-Aufmaß, basiert die anschließende passgenaue Lieferung exakt auf den örtlichen und baulichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt dieser Messung. Nachträgliche bauliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte (z. B. Änderung der Putz-, Boden- oder Fliesenstärke im Altbau) führen zum vollständigen Haftungsausschluss von Furnimo für eventuelle Passungenauigkeiten der gelieferten Elemente.

§ 3 Investitionsrahmen & Zahlungsbedingungen (1) Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Sicherung des Projekts eine Anzahlung in Höhe von 60 bis 75 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist unmittelbar nach dem nahtlosen Einbau und der besenreinen Übergabe fällig. (2) Alle angegebenen Investitionsrahmen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum von Furnimo. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden & Gebäudestatik (1) Der Kunde sorgt dafür, dass zum vereinbarten Einbautermin die Räumlichkeiten frei zugänglich und geräumt sind, um ein Baustellen-Chaos zu vermeiden. (2) Statik-Hinweis: Bei Einbauten mit hohem Eigengewicht (z. B. deckenhohe Bibliotheken) obliegt es dem Kunden, die statische Tragfähigkeit des Bodens vorab prüfen zu lassen. Furnimo haftet für die Stabilität der gelieferten Elemente, nicht jedoch für die Gebäudestatik. (3) Können durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unfertige Räume, fehlende Baufreiheit), die gelieferten Elemente nicht zum vereinbarten Termin eingebaut werden, hat der Kunde die Kosten der vergeblichen Anfahrt und eventuelle Lagerkosten zu erstatten. Strom und Wasser für die Werkzeuge sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Lieferzeit & Ausschluss von Kernhandwerkstätigkeiten (1) Angegebene Lieferzeiten (in der Regel 8–12 Wochen) sind ca.-Fristen, sofern kein fester Termin ausdrücklich verbindlich vereinbart wurde. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Lieferengpässen bei Zulieferern verlängern die Frist angemessen. (2) Ausschluss von Kernhandwerkstätigkeiten: Die Leistung vor Ort umfasst ausschließlich den Einbau der gelieferten Möbelkomponenten als genormte Baufertigteile. Dieser Einbau umfasst ausdrücklich nicht den Anschluss von Elektrogeräten, Wasser- oder Gasinstallationen. Notwendige Elektroanschlüsse (z.B. für Systeme mit Beleuchtung) zur Herstellung der finalen Betriebsbereitschaft sind vom Kunden auf eigene Kosten durch autorisierte Fachbetriebe ausführen zu lassen.

§ 7 Ausschluss des Widerrufsrechts (Custom-made / nach Maß) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. Einbauschränke und Raumlösungen nach Maß). Eine Rückgabe ist daher ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung & Materialeigenschaften (1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung (§§ 434 ff. BGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre. (2) Holz und Holzwerkstoffe sind Naturprodukte. Wuchsbedingte Farb- und Strukturabweichungen stellen keinen Mangel dar, sondern unterstreichen den Charakter der Werkstoffe.

§ 8a Haftungsbeschränkung & Rügepflicht im B2B-Verkehr (1) Furnimo haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (z. B. entgangener Gewinn des Kunden), wird ausdrücklich nicht gehaftet. (2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (B2B), setzen seine Mängelansprüche zwingend voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sichtbare Mängel müssen in diesem Fall unverzüglich nach dem Einbau schriftlich gemeldet werden.

§ 9 Zusätzliche Garantie (5 Jahre) (1) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt Furnimo dem Kunden eine Garantie von 5 Jahren auf die Festigkeit der Korpusverbindungen sowie auf die Funktionsfähigkeit der verwendeten Markenbeschläge (z. B. Scharniere, Schubkastenführungen von Blum/Hettich). (2) Die Garantiefrist beginnt mit der besenreinen Übergabe an den Kunden. (3) Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Verschleißteile und mechanische Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch.

  • Elektrische Bauteile (hier gilt die gesetzliche Frist der Zulieferer).

  • Quellschäden durch stehende Nässe.

  • Setzungsrisse bei Anschlussfugen: Elastische Verfugungen (Silikon, Acryl) zu Wand und Decke, die für den flächenbündigen Abschluss sorgen, sind Wartungsfugen. Rissbildungen durch nachträgliches Absacken des Bodens oder Bauwerksbewegungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. (4) Die Garantie erlischt sofort, wenn der Kunde oder nicht von Furnimo autorisierte Dritte eigene Änderungen an der Konstruktion oder dem Einbau vornehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) OS-Plattform: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.